Bundesprogramm 2024
2024 sind schiesspflichtig:
Soldaten, Gefreite, Korporale, Wachtmeister, Oberwachtmeister und Subalternoffiziere (Lt/Oblt), welche 2023 oder früher die Rekrutenschule absolviert haben.
Die Schiesspflicht dauert bis zum Jahre vor der Entlassung aus der Armee, längstens jedoch bis zum Ende des Jahres, in dem sie das 34. Altersjahr vollenden
Armeeangehörige, welche 2024 aus der Armee entlassen werden, sind nicht mehr schiesspflichtig
Zur erfüllung der Schiesspflicht sind mitzunehmen:
Das Aufforderungsschreiben mit Klebeetiketten, das Dienstbüchlein, das Schiessbüchlein oder den militärischen Leistungsausweis, die persönliche Dienstwaffe mit Putzzeug, der persönliche Gehörschutz
und einen amtlichen Ausweis.
Bedingungen Pistole 25M
Die Schiesspflicht gilt als bestanden, wenn mind. 120 Punkte erreicht und nicht mehr als drei (3) Nuller geschossen wurden.
Wiederholungen des obligatorischen Programms erfolgen mit Kaufmunition zu Lasten des Schützen.
Schiessdaten und Zeiten:
29. Mai 2024 / 07. August 2024 / 28. August 2024
jeweils von 18:00 - 19:30 Uhr
(letzte Standblattausgabe: 15 Minuten vor Schiessende!)
Sicherheitsvorschriften:
Vor betreten des Schiessstandes sind alle Waffen zu entladen!
Waffen werden nur auf der Ladebank ausgepackt!
Beachten Sie den Munitionsbefehl !!